Die Urlaubsplanung ist für viele ein rotes Tuch: alle Wünsche des Teams und die arbeitsrechtlichen Vorgaben unter einen Hut zu bekommen ist nicht nur für Praxisinhaber ein wiederkehrender Drahtseilakt.
Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts stärkt die Position der Arbeitgeber, die Zweifel an aus Ländern außerhalb der EU stammen ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) ihrer Mitarbeiter haben.
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